Liebe Eltern,
Sie interessieren sich für unsere Schule und möchten Ihr Kind bei uns einschulen? Das freut uns sehr. Aus schulorganisatorischen Gründen bieten wir keinen Tag der offenen Tür an. Jedoch informieren wir Sie gerne im Rahmen eines IHS-Infoabends am Dienstag, 24.09.2024 (18.30 – 20 Uhr) über unsere Schule und die Schulanmeldungen im Oktober 2024.
Sollten Sie noch darüber hinaus Fragen an uns haben, schreiben Sie uns gerne an unter ggs-kirchweg@stadt-koeln.de. Wir antworten Ihnen gerne, wenn Sie uns etwas Zeit geben.Wir freuen uns auf ein erstes Kennenlernen im Rahmen der Schulanmeldungen, die dieses Jahr in der Zeit 28. – 31.10.24 stattfinden werden.
Ihr Kind kommt bitte unbedingt mit zur Anmeldung, schließlich ist es an diesem Tag für uns die Hauptperson!
Einen Anmeldetermin können Sie online unten links auf dieser Seite buchen. Ab 25.09.2024 werden wir das Anmeldetool öffnen.
Muss-Kinder
Wenn Ihr Kind bis einschl. 30.09.2025 sechs Jahre alt sein wird, dann ist es zum 01.08.2025 schulpflichtig und Sie müssen Ihr Kind an einer Grundschule anmelden. Hierzu erhalten Sie ungefähr Mitte September ein Schreiben des Schulverwaltungsamtes der Stadt Köln mit einigen Anmeldeunterlagen der Stadt Köln. Diese müssen Sie unbedingt ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen (s.u.)
Kann-Kinder
Wenn Ihr Kind erst ab dem 01.10.2025 sechs Jahre alt wird, ist Ihr Kind ein sogenanntes Kann-Kind und kann, muss aber nicht eingeschult werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall nicht von der Stadt angeschrieben werden und Sie selbst aktiv auf die Schule zugehen müssen – egal, ob Sie sich für unsere Schule oder eine andere Grundschule interessieren.
Gerne können Sie Ihr Kind auch im Anmeldezeitraum bei uns anmelden. Bitte bringen Sie dazu alle unten aufgeführten Unterlagen ausgefüllt mit zur Anmeldung.
Bringen Sie am Tag der Anmeldung bitte folgende Dinge mit:
- Ihr Kind
- alle Unterlagen der Stadt Köln von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben
- ausgefüllte Unterlagen der Schule (siehe Link unten links auf dieser Seite)
- die Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ihren Personalausweis
- den Impfausweis Ihres Kindes
Falls Sie einen längeren Termin benötigen, da Ihr Kind ein „Kann-Kind“ ist, eine Zurückstellung angedacht ist oder Sie ein AO-SF-Verfahren (Überprüfung, ob Ihr Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat) einreichen möchten, bitten wir Sie, dies mit Ihren Kontaktdaten im Kommentarfeld zu vermerken. Wir setzten uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Herzliche Grüße
Elsa Trapp-Schwering
(Rektorin)